Wasserversorgung

Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen ist in folgenden Zweckverbänden zur Wasserversorgung vertreten. Satzungen, Gebühren- und Beitragsinformationen sowie Wasserbefunde finden Sie in den Abschnitten der jeweiligen Zweckverbände als PDF-Dokumente zum Download.

Satzungen zur Wasserversorgung

BGS-EWS Neukirchen Änderungssatzung 2017

WAS-Wasserabgabesatzung-der-Wasserversorgung-Neukirchen

BGS-EWS Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Neukirchen

BGS-WAS Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung Neukirchen 2015_Änderung

Beiträge und Gebühren

Gebühren-Übersicht Wasser-Kanal

Beiträge-Übersicht Wasser-Kanal

Wasserbefunde

Periodische-Wasseranalyse-Wasserversorgung-Neukirchen-11.09.2019-Netz

Wasseranalyse-Wasserversorgung-Neukirchen-06.03.2019

Wasserversorgung Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Versorgungsträger:
Gemeinde Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg

Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26

Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.

Zuständigkeit für folgende Orte und Ortsteile der Gemeinde Neukirchen:
Ort Neukirchen, Peilstein, Steinbach, in Oberreinbach das Baugebiet Oberreinbach (nach Maßgabe des bestehenden Bebauungsplanes „Vordere Faul“) und Mittelreinbach nur für den Bereich der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²)

Zuständigkeit für folgende Orte und Ortsteile der Gemeinde Etzelwang:
Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115

Wasserhärtegrad:
14,8 ° deutscher Härte = Härtebereich 3 (hart)

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 913-030

Öffnungszeiten

Montag: 8.00-12.oo und 14.00-16.00
Dienstag: 8.00-12.00
Mittwoch: 8.00- 13.30
Donnerstag: 13.30 – 18.30
Freitag: 8.00 – 12.00

Gemeinde Neukirchen

Gemeinde Etzelwang

Gemeinde Weigendorf

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