Wasserversorgung
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen ist in folgenden Zweckverbänden zur Wasserversorgung vertreten. Satzungen, Gebühren- und Beitragsinformationen sowie Wasserbefunde finden Sie in den Abschnitten der jeweiligen Zweckverbände als PDF-Dokumente zum Download.
Satzungen zur Wasserversorgung
BGS-EWS Neukirchen Änderungssatzung 2017
WAS-Wasserabgabesatzung-der-Wasserversorgung-Neukirchen
BGS-EWS Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Neukirchen
BGS-WAS Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung Neukirchen 2015_Änderung
Beiträge und Gebühren
Gebühren-Übersicht Wasser-Kanal
Beiträge-Übersicht Wasser-Kanal
Wasserbefunde
Periodische-Wasseranalyse-Wasserversorgung-Neukirchen-11.09.2019-Netz
Wasseranalyse-Wasserversorgung-Neukirchen-06.03.2019
Wasserversorgung Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Versorgungsträger:
Gemeinde Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 913-030
Öffnungszeiten
Montag: 8.00-12.oo und 14.00-16.00
Dienstag: 8.00-12.00
Mittwoch: 8.00- 13.30
Donnerstag: 13.30 – 18.30
Freitag: 8.00 – 12.00

Gemeinde Neukirchen

Gemeinde Etzelwang

Gemeinde Weigendorf
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